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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13   

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https://dejure.org/2014,41013
OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13 (https://dejure.org/2014,41013)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2014 - 10 N 1.13 (https://dejure.org/2014,41013)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 10 N 1.13 (https://dejure.org/2014,41013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 4 BauGB
    Straße als Abschluss des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich - Verwertbarkeit von Lageplänen und Lichtbildern

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 34 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 4 BauGB
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungszusammenhang; Straße als Abschluss des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich; Baulichkeiten zu Freizeitzwecken; Anforderungen an die Funktionslosigkeit eines Flächennutzungsplans; Aufklärungsrüge; Ortsbesichtigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 249
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, LKV 2014, 36, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
    Baulichkeiten, die etwa zu Freizeitzwecken nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser), sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 B 30.02 -, BauR 2002, 1827, juris Rn. 3; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. April 2013 - OVG 10 N 21.10 - NVwZ 2013, 888, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
    Ist dies der Fall, so bedarf es insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Untersuchungsgrundsatzes keiner Durchführung einer Ortsbesichtigung (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 26/08 -, BauR 2009, 617, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
    Verläuft eine Straße als Erschließungsanlage entlang solcher Grundstücke, die zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören, während die Grundstücke auf der anderen Seite der Erschließungsanlage dem Außenbereich zugeordnet sind, so gehört in der Regel bereits die Erschließungsanlage zum Außenbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 -, BauR 1974, 41, juris Ls.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, LKV 2014, 36, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10

    Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
    Ob eine Straße eine trennende oder eine verbindende Wirkung hat, kann nur Ergebnis einer wertenden Betrachtung des konkreten Sachverhalts sein (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, DVBl 2012, 776, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97

    Vorliegen einer Splittersiedlung - Fehlen baulichen Zusammenhangs -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans können eine Sperrwirkung im Sinne von § 35 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB nur dann nicht erzeugen, wenn die Entwicklung des Baugeschehens ihnen in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichen Maß zuwiderläuft, dass die Verwirklichung der ihnen zugrunde liegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1997 - BVerwG 4 B 185/97 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 10 N 21.10

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich - Außerbetrachtlassen eines Gebäudes,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
    Baulichkeiten, die etwa zu Freizeitzwecken nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser), sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 B 30.02 -, BauR 2002, 1827, juris Rn. 3; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. April 2013 - OVG 10 N 21.10 - NVwZ 2013, 888, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11

    Klage eines Dritten gegen eine Ausnahme von den Festsetzungen eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
    Eine Festsetzung tritt nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.201

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für in Außenbereich hineinragende

    Ist dies der Fall" so bedarf es unter dem Gesichtspunkt des Untersuchungsgrundsatzes keiner Durchführung einer Ortsbesichtigung (vgl. dazu BVerwG" B.v. 3.12.2008 - 4 BN 26.08 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 17.2.2022 - 9 ZB 20.2108; OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.12.2014 - 10 N 1.13 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.208

    Erschließungsbeitrag für erstmalige Herstellung einer Straße - Teilfläche im

    Ist dies der Fall" so bedarf es unter dem Gesichtspunkt des Untersuchungsgrundsatzes keiner Durchführung einer Ortsbesichtigung (vgl. dazu BVerwG" B.v. 3.12.2008 - 4 BN 26.08 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 17.2.2022 - 9 ZB 20.2108; OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.12.2014 - 10 N 1.13 - juris Rn. 15).
  • VG Schleswig, 22.05.2023 - 2 B 13/23

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Ferienhaus

    Sie können für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element nicht darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2015 - 4 C 5/14 -, zit. n. juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2014 - 10 N 1.13 -, zit. n. juris).
  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.216

    Erschließungsbeitragsrecht, Teilweise Zulassung der Berufung, Erschlossenes

    Ist dies der Fall" so bedarf es unter dem Gesichtspunkt des Untersuchungsgrundsatzes keiner Durchführung einer Ortsbesichtigung (vgl. dazu BVerwG" B.v. 3.12.2008 - 4 BN 26.08 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 17.2.2022 - 9 ZB 20.2108; OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.12.2014 - 10 N 1.13 - juris Rn. 15).
  • VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15

    Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des

    Sie liegt nur vor, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sich die Festsetzung bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (OVG B-Stadt-Brandenb., Beschluss vom 10.12.2014 - OVG 10 N 1.13 -, juris).
  • VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Sie können für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element nicht darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2015 - 4 C 5/14 -, zit. n. juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2014 - OVG 10 N 1.13 -, zit. n. juris).
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